Vollmacht für die Zahnarztbehandlung -
Gilt auch für Oma, Opa, Tante, Onkel usw.
Sollte Ihr Kind nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten unsere Praxis aufsuchen, benötigt die begleitende Person (Ü18) eine Vollmacht. Im Rahmen des Datenschutzes und des besonderen Schutzes von Gesundheitsdaten dürfen wir ohne Vollmacht Ihr Kind weder untersuchen noch behandeln, noch dürfen wir einer nicht bevollmächtigten Person Auskünfte geben. Dies gilt auch für Omas, Opas, Tanten oder Onkel - Ohne Vollmacht dürfen wir es nicht!
Sind Sie verhindert und können Ihr Kind als Erziehungsberechtigte(r) nicht persönlich zum Termin begleiten? So laden Sie hier bitte eine Vollmacht herunter, füllen diese aus, unterschreiben diese und geben sie der bevollmächtigten Person mit. Gerne können Sie uns die Vollmacht auch vorab zu kommen lassen, z. Bsp. über unseren Fotoupload.