Ratenzahlung -

Ein "Gesundes Lachen" ist finanzierbar.

 

Da die gesetzlichen Krankenkassen kontinuierlich die Zuschüsse für zahnärztliche Behandlungen ihrer Versicherten verringern oder in ein Festzuschuß-System* überführt haben, die moderne Zahnmedizin gleichzeitig eine Erweiterung ihrer Therapieform erfährt, die von den Krankenkassen jedoch nicht übernommen wird, ist es ganz normal geworden, dass ein Patient für eine gewünschte Behandlung privat dazu bezahlt. Somit geht die Schere der Wünsche an den neuen Zahnersatz und die finanziellen Möglichkeiten immer weiter auseinander.

Damit Sie sich Ihre Wünsche erfüllen können und durch neuen, hochwertigen Zahnersatz mehr Selbstvertrauen und Sicherheit erlangen, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserer Abrechnungsgesellschaft (BFS Health) die Möglichkeit der Ratenzahlung an (u. a. bis zu 6 Monate zinsfrei).

Bei Interesse bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an unser Abrechnungsteam zu wenden.

*) Festzuschuß-System bedeutet, dass der Patient einen Zuschuß der Krankenkassen anhand des aktuellen Zahnbefundes erhält, der sich in der Regel auf 50-60% der günstigsten Lösung bezieht. Was die günstigste Lösung ist, bestimmt seine Krankenkasse. Der Zuschuß seiner Krankenkasse richtet sich nicht nach seinen Wünschen und Entscheidungen. Beispiel: Für die Überkronung Ihres Zahnes ist eine silberne, nichtedelmetallische Krone die günstigste Lösung. Egal wie Ihre Entscheidung jetzt ausfällt, ob Sie eine silberne, goldene oder weisse vollkeramische Krone wünschen, Sie erhalten nur den Festzuschuß für die silberne Krone. Wünschen Sie eine andere Lösung, tragen Sie alle Mehrkosten gegenüber der silbernen Krone selber.

 

Karneval-Stolberg-Vicht-Till


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